Unsere Expertise umfasst privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragen des Bau- und Immobilienrechts in allen Projektphasen.
Privates Baurecht
Wir begleiten Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauunternehmen bei Bauvorhaben über alle Projektphasen hinweg.
Unsere Schwerpunkte sind:
Bau- und Projektverträge, insbesondere Generalplaner-, Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Einzelleistungsträgerverträge sowie partnerschaftliche Kooperationsmodelle wie Allianzverträge
projektspezifische Risikoklauseln, namentlich zu Baugrund, Bausubstanz und Altlasten
Vergütungs-, Nachtrags- und Mehrkostenforderungen, Bauzeit- und Terminfragen sowie Störungen im Planungs- und Bauablauf
Fragen zu Haftung, Gewährleistung und Konventionalstrafen
Sicherheiten, insbesondere Bauhandwerkerpfandrechte und Garantien
Öffentliches Planungs-, Bau- und Beschaffungsrecht
Wir beraten und vertreten private und öffentliche Akteure in öffentlich-rechtlichen Fragen und Verfahren im Zusammenhang mit Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekten.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
Baubewilligungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie Rechtsmittelverfahren
Sondernutzungsplanungen, Arealüberbauungen, Erschliessung und Mehrwertausgleich
Umwelt-, Natur- und Heimatschutzrecht, insbesondere ISOS, BLN und UVP
öffentliches Beschaffungswesen, insbesondere Vergabeverfahren und Beschwerden
Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Immobilienentwicklung und ‑transaktionen
Wir begleiten Immobilienentwicklungen und Immobilientransaktionen von der Strukturierung bis zum Vollzug.
Dazu gehören insbesondere:
rechtliche Due Diligence von Liegenschaften, Portfolios und Entwicklungsprojekten
Landsicherung sowie Erwerb von Grundstücken und Projekten
Grundstückkauf-, Baurechts-, Entwicklungs-, Investoren- und Finanzierungsverträge
Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte und projektbezogene Vertragswerke
Asset- und Share-Deals mit immobilienrechtlichem Bezug
Prozessführung und Streitbeilegung
Wir vertreten Parteien in Streitigkeiten des Bau- und Immobilienrechts vor staatlichen Gerichten sowie in alternativen Streitbeilegungsverfahren. Wir verfügen über besondere Erfahrung in technisch und rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
Prozessführung vor staatlichen Gerichten
Streitschlichtungsverfahren, insbesondere nach der VSS-Norm 41 510
Schiedsverfahren, insbesondere nach den Swiss Rules, den ICC Rules und der SIA-Norm 150 sowie als Ad-hoc-Verfahren
mehrstufige und baubegleitende Streitbeilegungsverfahren