Ein architektonisches Detail eines Gebäudes mit einer weißen Wand und einer dunklen Decke, kombiniert mit einer diagonalen grauen und gestreiften Oberfläche.
Ein architektonisches Detail eines Gebäudes mit einer weißen Wand und einer dunklen Decke, kombiniert mit einer diagonalen grauen und gestreiften Oberfläche.

Unsere Expertise umfasst privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragen des Bau- und Immobilienrechts in allen Projektphasen.


Privates Baurecht

Wir begleiten Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauunternehmen bei Bauvorhaben über alle Projektphasen hinweg.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Bau- und Projektverträge, insbesondere Generalplaner-, Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Einzelleistungsträgerverträge sowie partnerschaftliche Kooperationsmodelle wie Allianzverträge

  • projektspezifische Risikoklauseln, namentlich zu Baugrund, Bausubstanz und Altlasten

  • Vergütungs-, Nachtrags- und Mehrkostenforderungen, Bauzeit- und Terminfragen sowie Störungen im Planungs- und Bauablauf

  • Fragen zu Haftung, Gewährleistung und Konventionalstrafen

  • Sicherheiten, insbesondere Bauhandwerkerpfandrechte und Garantien


Öffentliches Planungs-, Bau- und Beschaffungsrecht

Wir beraten und vertreten private und öffentliche Akteure in öffentlich-rechtlichen Fragen und Verfahren im Zusammenhang mit Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekten.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Baubewilligungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie Rechtsmittelverfahren

  • Sondernutzungsplanungen, Arealüberbauungen, Erschliessung und Mehrwertausgleich

  • Umwelt-, Natur- und Heimatschutzrecht, insbesondere ISOS, BLN und UVP

  • öffentliches Beschaffungswesen, insbesondere Vergabeverfahren und Beschwerden

  • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren


Immobilienentwicklung und transaktionen

Wir begleiten Immobilienentwicklungen und Immobilientransaktionen von der Strukturierung bis zum Vollzug.

Dazu gehören insbesondere:

  • rechtliche Due Diligence von Liegenschaften, Portfolios und Entwicklungsprojekten

  • Landsicherung sowie Erwerb von Grundstücken und Projekten

  • Grundstückkauf-, Baurechts-, Entwicklungs-, Investoren- und Finanzierungsverträge

  • Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte und projektbezogene Vertragswerke

  • Asset- und Share-Deals mit immobilienrechtlichem Bezug


Prozessführung und Streitbeilegung

Wir vertreten Parteien in Streitigkeiten des Bau- und Immobilienrechts vor staatlichen Gerichten sowie in alternativen Streitbeilegungsverfahren. Wir verfügen über besondere Erfahrung in technisch und rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prozessführung vor staatlichen Gerichten

  • Streitschlichtungsverfahren, insbesondere nach der VSS-Norm 41 510

  • Schiedsverfahren, insbesondere nach den Swiss Rules, den ICC Rules und der SIA-Norm 150 sowie als Ad-hoc-Verfahren

  • mehrstufige und baubegleitende Streitbeilegungsverfahren

Die Partner stehen zudem für Mandate als Schlichter oder Schiedsrichter in bau- und immobilienrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung.