Blick nach oben auf eine moderne Architektur mit Beton- und Metallflächen, diagonale Linien auf der rechten Seite.
Blick nach oben auf eine moderne Architektur mit Beton- und Metallflächen, diagonale Linien auf der rechten Seite.

Unsere Expertise umfasst privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragen des Bau- und Immobilienrechts in allen Projektphasen.


Privates Baurecht

Wir begleiten Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauunternehmen bei Bauvorhaben über alle Projektphasen hinweg.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Bau- und Projektverträge, insbesondere Generalplaner-, Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Einzelleistungsträgerverträge sowie partnerschaftliche Kooperationsmodelle wie Allianzverträge

  • projektspezifische Risikoklauseln, namentlich zu Baugrund, Bausubstanz und Altlasten

  • Vergütungs-, Nachtrags- und Mehrkostenforderungen, Bauzeit- und Terminfragen sowie Störungen im Planungs- und Bauablauf

  • Fragen zu Haftung, Gewährleistung und Konventionalstrafen

  • Sicherheiten, insbesondere Bauhandwerkerpfandrechte und Garantien


Öffentliches Planungs-, Bau- und Beschaffungsrecht

Wir beraten und vertreten private und öffentliche Akteure in öffentlich-rechtlichen Fragen und Verfahren im Zusammenhang mit Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekten.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Baubewilligungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie Rechtsmittelverfahren

  • Sondernutzungsplanungen, Arealüberbauungen, Erschliessung und Mehrwertausgleich

  • Umwelt-, Natur- und Heimatschutzrecht, insbesondere ISOS, BLN und UVP

  • öffentliches Beschaffungswesen, insbesondere Vergabeverfahren und Beschwerden

  • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren


Immobilienentwicklung und Transaktionen

Wir begleiten Immobilienentwicklungen und Immobilientransaktionen von der Strukturierung bis zum Vollzug.

Dazu gehören insbesondere:

  • rechtliche Due Diligence von Liegenschaften, Portfolios und Entwicklungsprojekten

  • Landsicherung sowie Erwerb von Grundstücken und Projekten

  • Grundstückkauf-, Baurechts-, Entwicklungs-, Investoren- und Finanzierungsverträge

  • Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte und projektbezogene Vertragswerke

  • Asset- und Share-Deals mit immobilienrechtlichem Bezug


Prozessführung und Streitbeilegung

Wir vertreten Parteien in Streitigkeiten des Bau- und Immobilienrechts vor staatlichen Gerichten sowie in alternativen Streitbeilegungsverfahren. Wir verfügen über besondere Erfahrung in technisch und rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prozessführung vor staatlichen Gerichten

  • Streitschlichtungsverfahren, insbesondere nach der VSS-Norm 41 510

  • Schiedsverfahren, insbesondere nach den Swiss Rules, den ICC Rules und der SIA-Norm 150 sowie als Ad-hoc-Verfahren

  • mehrstufige und baubegleitende Streitbeilegungsverfahren

Die Partner stehen zudem für Mandate als Schlichter oder Schiedsrichter in bau- und immobilienrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung.